In dem Fach „Grundlagen der Arbeitsmedizin“ wird der Zusammenhang von Arbeit und Erkrankung sowie von Berufsbelastung und Berufserkrankungen dargestellt. Das Fach vermittelt den Schülerinnen und Schülern ausgewählte Kenntnisse aus dem Gebiet der Arbeitsmedizin, die sie zum Verständnis ihres Vorgehens im Fach „Arbeitstherapeutische Verfahren“ benötigen.
Anliegen des Faches ist es, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, Anforderungsprofile für ergotherapeutische „Arbeitsplätze“ zu erstellen. Sie werden befähigt, die jeweilige Eignung des Klienten einzuschätzen und sind in der Lage, den „Arbeitsplatz“ in der Ergotherapie nach ergonomischen Kriterien einzurichten. Insbesondere ist die Rolle der Berufsgenossenschaften in der beruflichen Rehabilitation herauszuarbeiten.
Die Unterrichtsinhalte sind in engem Bezug zur beruflichen Praxis der Ergotherapeuten zu vermitteln und an ausgewählten Beispielen darzustellen. Dabei sind insbesondere die Verbindungen zu den Fächern „Arbeitstherapeutische Verfahren“, „Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde“, „Prävention und Rehabilitation“ sowie zu Themen der Arbeitsund Organisationspsychologie aus dem Fach „Psychologie und Pädagogik“ herzustellen.
Um eine komplexe Vermittlung der Lehrinhalte zu ermöglichen, wird auf eine Strukturierung des Faches in Lehrplaneinheiten verzichtet.